25.03.2021: COVID-19 Antigenschnellteste für Arbeitgeber

Anlässlich der Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung ist nun die Abgabe von COVID-19 Antigenschnelltesten an alle Arbeitgeber im Sinne von § 2, Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz erlaubt. Hierzu hat DiaSys Deutschland Vertriebs-GmbH eine Pressemeldung zur Bekanntmachung des Verkaufs von Schnelldiagnostika herausgegeben.

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